WAS IST (DIGITALE) DEMOKRATIE?
DIGITALE DEMOKRATIE
Sie planen einen 25-minütigen Workshop zum Thema „Digitale Demokratie“? Wenn Sie weiterscrollen, finden Sie dazu passende Anregungen.
MEINUNGSBILDUNG
MEINUNGSBILDUNG VS. MEINUNGSMACHE
Dem gegenüber steht die Meinungsmache, definiert als die versuchte Beeinflussung der Meinung anderer. Damit eng verbunden ist der Begriff Populismus. Hier wird häufig überdramatisch das zum Ausdruck gebracht, was man glaubt, was andere hören wollen und dabei werden einfache Antworten auf eigentlich komplexe Fragen gegeben.
MEINUNGSMACHE
Bei der Wiederholung werden Informationen nicht durch Fakten belegt, sondern über unterschiedliche Kanäle (z. B. soziale Netzwerke) immerzu wiederholt. Findet sich eine falsche Botschaft immer wieder im Internet, ist die Gefahr groß, dass viele sie als wahr empfinden – „Wenn alle sagen, dass da etwas dran ist, dann muss es ja stimmen!“
Worte haben Macht – Um die eigene Meinung durchzusetzen, nutzen viele Menschen eine Sprache, die die Gegenmeinung herabsetzt. Ein Beispiel sind junge Aktivisten, die sich öffentlich für ihre Zukunft einsetzen. Gegner dieser Aktivisten bezeichnen das Engagement unter anderem als „politischen Kindesmissbrauch“. Negativ besetzte Wörter wie „Missbrauch“ wirken unbewusst auf die Zuhörer und beeinflussen ihre Meinung.
Viele falsche Informationen werden so verfasst, dass keine Zweifel an der Richtigkeit der Aussage aufkommen. Die Urheber schrecken auch nicht vor unlauteren Methoden zurück: Um die Glaubwürdigkeit der Aussagen zu untermauern, werden angebliche Fakten erfunden oder gelogen.
Viele Falschinformationen werden geglaubt, weil sie von mächtigen Personen verbreitet werden. Das können Politiker, aber auch andere berühmte oder bekannte Personen sein. Sobald eine Information mit einem bekannten Gesicht verknüpft wird, steigert sich in den Augen vieler ihre Glaubwürdigkeit.
Ein Mittel der Meinungsmache ist auch, andere Meinungen zum Schweigen zu bringen. Das nennt man auch „Silencing“. Insbesondere in den sozialen Netzwerken werden Menschen teils massiv bedroht und beleidigt. Viele der Personen ziehen sich anschließend zurück und geben ihre Meinung nicht mehr öffentlich preis.
Mit vielen Personen, insbesondere in den sozialen Netzwerken, ist keine Diskussion möglich. Besagte Personen argumentieren, sobald sie auf ihre Meinung angesprochen werden, noch härter oder gehen nicht auf Rückfragen ein. Hier gilt: Nur auf eine Diskussion einlassen, wenn der Gegenüber auch bereit ist, zu diskutieren.
Bei der Verallgemeinerung werden gesellschaftliche Probleme klein- oder herbeigeredet. Doch beziehen sich die Urheber nicht auf Tatsachen, sondern machen die Probleme an Einzelfällen fest – Sie verallgemeinern diese. Ein Beispiel: Ein Mitarbeiter einer großen Modekette bestiehlt einen Kunden. Verallgemeinert: Diebstahl-Skandal bei Mitarbeitern der Modekette XY.
Bewusste Falschinformationen greifen das Vertrauen in Regierungen oder die Medien an. Aussagen wie „Lügenpresse“ vermitteln, dass die Bürger sich nicht mehr an die Informationen aus Zeitungen oder dem Fernsehen halten können. Dabei werden auch bewusst Ängste, z. B. zu Terroranschlägen, geschürt.
Ein Bürger kann sich nur einen guten Überblick verschaffen, wenn er Bescheid weiß. Deshalb werden bei der Meinungsmache oft Tatsachen verschwiegen. Fehlen wichtige Informationen, nennt man das auch Desinformation – Was die Menschen nicht wissen, kann sie auch nicht verärgern.
HATE SPEECH
Hate Speech kann auch eingesetzt werden, um Gruppen zu diskriminieren. Auch hier geht es darum, dass der Andere sich nicht mehr äußern möchte, weil er eingeschüchtert ist oder keinen weiteren Hass auf sich ziehen möchte.
FAKE NEWS
Leider werden Fake News auch dann noch geglaubt, wenn sie widerlegt werden. Oder sogar: Vor allen Dingen dann geglaubt...
WAS KANN JEDER EINZELNE TUN?
MEDIENKOMPETENZ
Das heißt aber auch: wir müssen verstehen, was hinter digitalen Phänomenen steckt von Netiquette, den Regeln im Internet bis dazu wie Algorithmen arbeiten und Filterblasen entstehen.
Die Module in 1001 Wahrheit tun genau das! Für Kids und ihre erwachsenen Begleiter eignet sich teachtoday.
DEMOKRATIEKOMPETENZ
Die Förderung der Demokratiekompetenz ist ein Anliegen zahlreicher Initiativen, z. B. managerfragen.org.
MELDESTELLEN
Aufgrund des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes auch über alle Betreiber Sozialer Medien, z. B. direkt auf facebook. Bei Straftaten wie Volksverhetzung natürlich auch bei jeder Polizeidienststelle. Oder auch über die Internetbeschwerdestelle oder das jugendschutz.net.
IHRE STIMME ZÄHLT!
Weitere Informationen finden Sie im Downloadbereich.
AUSSAGE 1
AUSSAGE 1„Sperrt die Asylanten in den Hochsicherheitstrakt, dass sie keinen mehr foltern können, jeden Tag mit dem Lederriemen zehn Schläge bis zum Lebensende.“ (Originalzitat: Facebook)
AUSSAGE 1A
AUSSAGE 1
Eine solche Aussage ist nicht erlaubt. Das hat zwei Gründe: Erstens wird in der Äußerung zu Gewalt („Hochsicherheitstrakt“, „Schläge“) aufgerufen. Zweitens richtet sich dieser Aufruf gegen eine bestimmte Bevölkerungsgruppe („Asylanten“). Eine öffentliche Äußerung wie diese nennt man auch Volksverhetzung. Sie schürt Hass gegen eine Gruppe – meist eine Minderheit – und gefährdet den Frieden in einer Gesellschaft.
AUSSAGE 2„Ich bin nicht einverstanden mit der Politik dieser Partei. Sie reden nur im Wahljahr von sozialer Gerechtigkeit.“ (Originalzitat: Facebook)
AUSSAGE 1B
AUSSAGE 1
Eine solche Aussage ist nicht erlaubt. Das hat zwei Gründe: Erstens wird in der Äußerung zu Gewalt („Hochsicherheitstrakt“, „Schläge“) aufgerufen. Zweitens richtet sich dieser Aufruf gegen eine bestimmte Bevölkerungsgruppe („Asylanten“). Eine öffentliche Äußerung wie diese nennt man auch Volksverhetzung. Sie schürt Hass gegen eine Gruppe – meist eine Minderheit – und gefährdet den Frieden in einer Gesellschaft.
AUSSAGE 2„Ich bin nicht einverstanden mit der Politik dieser Partei. Sie reden nur im Wahljahr von sozialer Gerechtigkeit.“ (Originalzitat: Facebook)
AUSSAGE 2A
AUSSAGE 2
Eine solche Aussage ist erlaubt. Der Sprecher verdeutlicht mit „Ich bin nicht einverstanden…“, dass es sich bei der Äußerung um seine eigene Meinung handelt. Jeder kann selbst überprüfen, ob die Behauptung wahr oder falsch ist.
AUSSAGE 2B
AUSSAGE 2
Eine solche Aussage ist erlaubt. Der Sprecher verdeutlicht mit „Ich bin nicht einverstanden…“, dass es sich bei der Äußerung um seine eigene Meinung handelt. Jeder kann selbst überprüfen, ob die Behauptung wahr oder falsch ist.